Schulpflicht und Freistellung

Wenn Sie Ihr Kind zur OGS angemeldet haben, besteht an den jeweiligen Tagen Schulpflicht bis 15.00 Uhr. Ausnahmen sind nur aus wichtigem Grund möglich und müssen mindestens zwei Tage vorher schriftlich mitgeteilt werden (Krankmeldungen ausgenommen). Den Antrag können Sie direkt hier ausfüllen oder Sie erhalten ihn im Sekretariat.

Hinweise zum Antrag

Arztbesuche: Sollten mehr als drei Arztbesuche im Halbjahr notwendig sein, legen Sie bitte ab dem 4. Arzttermin ein Attest vom Arzt vor.

Logopädie, Ergotherapie, Krankengymnastik (therapeutisch begründete Maßnahmen): Bei fortlaufenden/regelmäßigen Terminen benötigen wir vom Therapeuten eine Bescheinigung über Folgetermine.

Sonstige Termine: Es wird im Einzelfall geprüft, ob eine Freistellung von der OGS möglich ist. Auch hier bitten wir um einen schriftlichen Antrag.

Antrag auf Freistellung von der OGS